Stiftungsanträge

Wir vermitteln

  • finanzielle Untestützung der Bundesstiftung „Mutter Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (für die Erstlingsausstattung)
  • finanzielle Zuwendungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ (für Frauen in besonders schwierigen Situationen)
  • Hilfsmöglichkeiten verschiedener Stiftungen

Darüber hinaus vermitteln wir Sachleistungen in Form von Erstlingsaustattung und Schwangerenbekleidung.

 

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Der Landkreis Oldenburg übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisverhütende Mittel für Empfänger(innen) von Leistungen nach dem SGB II und XII sowie AsylblG als Hilfe zur Familienplanung.

Es werden ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Pille, Spirale, Hormonring, Verhütungspflaster und die 3-Monatsspritze erstattet. Desweiteren kann die Sterilisation für Frauen und Männer übernommen werden, soweit sie nicht von anderen Kostenträgern gezahlt werden.

Die Anspruchsberechtigung kann durch unsere Beratungsstelle geprüft werden.

Die Erstattung erfolgt durch die Beratungsstelle.

Eine Beratung hierfür erfolgt nur nach Terminvergabe.